Am Flughafen

  • Vielerorts am Airport (z. B. an Eingängen, Toren und in Lounges) finden sich gut sichtbare Informationen zu Covid-19 und hinsichtlich entsprechender Maßnahmen bzw. Verhaltensregeln (Schilder, Piktogramme, Screens etc.).
  • Das Tragen von Gesichtsmasken sollte für alle Passagiere und Personen innerhalb des Flughafens unbedingt berücksichtigt werden – mit Ausnahme von Fällen, in denen etwas anderes angegeben ist, z. B. bei Sicherheits- oder Grenzkontrollen. Die Fluggesellschaften sollten die Fluggäste im Vorfeld entsprechend informieren.
  • Nur Beschäftige und Personen, die auch tatsächlich fliegen, erhalten Zugang zum Airport. Die Flughafenbetreiber sollten den Punkt, der von Begleitpersonen nicht überschritten werden darf, klar signalisieren.
  • Derzeit wird an einigen Flughäfen empfohlen, Fiebermessungen vorzunehmen. Hier greifen grundsätzlich die nationalen Auflagen des jeweiligen Landes.
  • Neue Abstandsrichtlinien wurden erarbeitet.
  • Hygienemaßnahmen wurden umgesetzt, die Frequenz von Reinigungsaktivitäten wurde erhöht.
  • Wenn Airportbedienstete von einem festen Standort aus mit Reisegästen interagieren, wie z.B. Check-in, Ticketing, Passkontrolle und Informationsschalter, sollten Vorkehrungen getroffen sein, die vor Atemtröpfchen schützen.
  • Fluggäste sollten von den Flughafenbetreibern angewiesen werden, die Nutzung von Flughafeneinrichtungen und -diensten (wie Läden, Cafeterien, Restaurants, Spielplätzen usw.) auf ein Mindestmaß zu beschränken.
  • Die Wiedereröffnung nicht wesentlicher Flughafendienste erfolgt schrittweise.
  • Die mögliche Einführung von Immunitätspässen wird von EASA und ECDC aufmerksam beobachtet.
  • An jedem Flughafen gibt es mindestens eine Person, die die Covid-19-Maßnahmen am Airport  koordiniert  und  dafür  auch  ansprech-partner    Aufgrund der pandemischen  Lage  kann  sich  nämlich  schnell etwas ändern.
  • Passagieren, die sich nicht an die Präventionsmaßnahmen halten, kann der Zugang zum Flughafengebäude bzw. zum Flugzeug verweigert werden. Zusätzlich können auch Strafmaßnahmen verhängt werden.

Check-In und Boarding

  • Warteschlangen beim Check-in und Boarding sollten vermieden werden. Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber wurden aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. insoweit gibt es individuelle, auf den jeweiligen Flughafen abgestellte Konzepte. Reisegäste erhalten vor Reiseantritt Informationen über die jeweiligen Anpassungen an den Airports.
  • Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber sollten sicherzustellen, dass die empfohlene physische Distanz von 1,5 bis 2 Metern jederzeit eingehalten wird, insbesondere beim einchecken, bei der Sicherheitskontrolle, beim Pre-Boarding und beim Boarding. Entsprechende Bodenmarkierungen und Wegweiser werden angebracht.
  • Fluggesellschaften sollten in Abstimmung mit den Flughafenbetreibern Maßnahmen ergreifen, um die Passagiere bei der Verwendung von Self-Check-in-Verfahren zu unterstützen.
  • Die direkte Berührung von Oberflächen wird auf das nötigste reduziert, zum Beispiel durch mobilen Check-in und kontaktloses Boarding.
  • Sollte das Betreten des Flugzeuges über eine Einstiegsbrücke erfolgen, so erfolgt das Einsteigen reihenweise, beginnend mit der am weitesten von den Flugzeugtüren entfernten reihen.
  • Wenn Busse beim Einsteigen verwendet werden, sollte eine erhöhte Menge von Fahrzeugen eingesetzt werden, um die physische Distanz der Passagiere zu gewährleisten.
  • Die Menge des in die Kabine mitgenommenen Handgepäcks sollte minimiert werden, um das Ein- und Aussteigen zu beschleunigen. Es sollte nicht mehr als ein Handgepäckstück pro Person erlaubt sein.
  • Von den Fluggästen muss eine „Passagierlokalisierungskarte“ (PlC) ausgefüllt werden, möglicherweise auch als Bestandteil des mobilen Check-ins.
  • Die Fluggesellschaften sollten in Abstimmung mit den Flughafenbetreibern einen kurzen Fragebogen zur Gesundheitsüberwachung in ihren online-Check-in oder andere elektronische Mittel aufnehmen. Das Ausfüllen sollte innerhalb von 12 Stunden vor dem Flug abgeschlossen werden. Eine positive Antwort auf eine der Fragen sollte eine Bewertung auslösen, die auf dem gleichen Prinzip wie ein positiver Temperaturscan basiert.
  • Bitte beachten sie stets die Informationen der Fluggesellschaften. Es kann zu Anpassungen kommen.

 

Im Flugzeug

  • An Bord gelten eine strenge Handhygiene sowie Atemschutzetikette und Abstandsregeln.
  • Während des Fluges sollte eine Gesichtsmaske getragen werden. Die Fluggesellschaften sollten eine ausreichende Anzahl von Gesichtsmasken an Bord mitführen, um  den  Fluggästen  diese  insbesondere  auf Langstreckenflügen zur Verfügung zu stellen,  für  die  die  Gesundheitsbehörden  möglicherweise   einen   Maskenwechsel   verordnen werden.
  • Ssoweit dies möglich ist, sollten die Fluggesellschaften soweit  wie  möglich  die  physische  Distanz  zwischen  den  Fluggästen  Familienmitglieder und Einzelpersonen,  die  zusammen  im  selben  Haushalt  reisen,  können  nebeneinander  sitzen.  Es  wird  keine  generelle  Regelung  dafür geben, dass der Mittelplatz frei bleiben muss.
  • Kann die  physische  Distanzierung  nicht  gewährleistet  werden,  sollten  Fluggäste  und Besatzungsmitglieder an Bord jederzeit alle anderen vorbeugenden Maßnahmen, einschließlich einer strengen Handhygiene und Atemschutzetikette einhalten und eine Gesichtsmaske tragen. Hier greift die jeweilige Auflage des entsprechenden Abflug- und Ziellandes. Reisegäste werden von den Fluggesellschaften informiert.
  • Der Bordservice sollte auf ein Minimum reduziert werden.
    • Kein Verkauf von zollfreien oder anderen nicht wesentlichen Produkten an Bord.
    • Reduzierter Essens- und Getränkeservice.
    • Vorzug von vorverpackten und versiegelten Lebensmitteln sowie Dosengetränken.
    • Barzahlungen sollten vermieden werden.
  • Die Passagiere sollten verpflichtet werden, so weit wie möglich sitzen zu bleiben.
  • Warteschlangen vor Bordtoiletten sollten vermieden werden. Die Fluggesellschaft sollen entsprechend Maßnahmen ergreifen.
  • Es gibt eine separate Crew-Toilette. Die Fluggesellschaften werden aufgefordert, das Belüftungssystem der Kabine weiter anzupassen.
  • Die Fluggesellschaften sollten die Reinigung und Desinfektion ihres Luftfahrzeugs gemäß den EASA-Richtlinien durchführen.
  • Die Fluggesellschaften sollten den Fluggästen Orientierungshilfen für die Anwendung der Präventivmaßnahmen an Bord zur Verfügung stellen, insbesondere hinsichtlich Handhygiene (v. a. vor dem essen oder trinken und nach Benutzung der Toilette), der angemessenen Verwendung von Gesichtsmasken, der Atemetikette, der Begrenzung des Kontakts mit Kabinenoberflächen, des minimierten Bordservices und der Reduzierung des Einsatzes einzelner luftversorgungsdüsen (so weit wie möglich).
  • Die Fluggesellschaften sollten in Abstimmung  mit  den  Flughafenbetreibern  und  den  örtlichen  Gesundheitsbehörden  des  Ziels  sicher  stellen,  dass vor der Landung eine „Passagierlokalisierungskarte“  (PlC)  ausgefüllt    Dies  sollte  idealerweise in einem elektronischen Format erfolgen,  das  mehrere  Lesemöglichkeiten  unterstützt  (z.B.  Qr-Code,  mobile  App  usw.),  beispielsweise als Teil des Check-in-Prozesses. Die Bereitstellung  präziser  Kontaktinformationen  an Bord  ermöglicht  eine  Kontaktverfolgung  zur  Pandemiekontrolle.
  • Dies ist  nur  ein  Beispiel:  Die  genauen  Maßnahmen sind von Airline zu Airline unterschiedlich.

 

Quelle: DER Touristik Deutschland